Repression gegen Klima-Aktivist*innen
Die Zürcher und Basler Justiz zeigte diese Woche eindrücklich, dass der Kampf gegen den Klimawandel bitte nur in den Parlamenten laufen solle. Alles andere wird mit äusserster Härte bestraft

Die Zürcher und Basler Justiz zeigte diese Woche eindrücklich, dass der Kampf gegen den Klimawandel bitte nur in den Parlamenten laufen solle. Alles andere wird mit äusserster Härte bestraft

Die Lehrlingsbefragung der Hotel- und Gastronomie-Union HGU zeigt, was viele in der Gastronomie tätige schon lange wissen: Die Arbeitsbedingungen sind so miserabel, dass viele Lehrlinge nach dem Abschluss die Branche verlassen
Laut der Befragung wechselt jede zweite lernende Person die Branche. Unter anderem liegt das an den beschissenen Arbeitszeiten, welche oftmals eine mehrstündige Pause - die sogenannte Zimmerstunde - beinhalten. Ausserdem werden Schichtpläne oft spontan noch abgeändert, wodurch mensch noch weniger planen kann. Besonders das Sozialleben leidet darunter.
Der überaus bescheidene Gesamt-Arbeits-Vertrag der Gastronomie (L-GAV) schreibt zwar vor, dass Schichtpläne zwei Wochen vorher erstellt werden müssen, daran halten muss sich der Betrieb trotzdem nicht wirklich. Denn oberstes Gebot ist immer noch das Interesse des Betriebs.
Wer eine echte Veränderung will, sollte sich selbst organisieren, anstatt auf die Vertretungspolitik der Zentralgewerkschaften oder gar auf den Goodwill der Bosse zu hoffen.
Wir verweisen dabei nochmals auf unsere Gastronomie-Kampagne, welche du hier findest.
Arbeitest auch du in der Gastronomie und möchtest dich für bessere Arbeitsbedingungen in deinem Betrieb einsetzen? Nimm mit uns Kontakt auf, wir unterstützen dich dabei.


Das Neubau Kunstmuseum in Basel hatte zwei Mitarbeiter*innen aufgrund des feministischen Streiks am 14. Juni entlassen.
Die beiden Frauen* verliessen angekündigt auf die Grossdemonstration hin den Betrieb. Das Kunstmuseum schreibt, die beiden Mitarbeitenden hätten die Teilnahme doch früher anmelden sollen als gleichentags. Zudem habe man das Vertrauen in die beiden Menschen verloren.
Dem Kunstmuseum ist wohl nicht ganz klar, was streiken heisst. Vielleicht sollte mensch es ihnen erklären. Zum Beispiel durch mehr Streiks.
Eine Solidaritätskundgebung fand am 22. Juni statt. Durch die Berichterstattung und die vielen Solidaritätsbekundungen mit den beiden Entlassenen sah sich das Kunstmuseum Neubau in Basel schlussendlich gezwungen, die Entlassungen wieder zurückzunehmen.
Anscheinend hatte auch der Regierungsrat Druck auf die Leitung ausgeübt.
Die FAU Bern freut sich, dass die Solidarität nach dem feministischen Streik immer noch da ist und in diesem Fall sogar zur Rücknahme der Kündigungen führte.
Weiter so!
Es zeichnete sich schon seit Monaten ab: der feministische bzw. Frauen*-Streik am 14. Juni würde gross werden. Doch die schieren Ausmasse, welche nun der politische Streik- und Protesttag erreicht hat, hat wohl sogar die dezentral organisierten Streik-Kollektive überrascht.
Hunderttausende sind der Mobilisierung gefolgt. Erste Schätzungen gehen von der wohl grössten landesweiten Mobilisierung in der Geschichte aus. Hunderttausende haben ihre eigenen Forderungen auf die Strasse gebracht.

Diese reichten von Problemen am Arbeistplatz über die schiere Masse an unbezahlter Arbeit, welche ungleich verteilt ist bis hin zu der Forderung, Abends ohne Angst alleine nach hause laufen zu können. Es war ein grosser, lauter und breit abgestützter Streiktag.
So breit wie die Mobilisierung war, so breit waren auch die Aktionsformen. Blockaden, Sitz-Streiks, verlängerte Pausen, Bummelstreiks, Kinderwagen-Demos, Farbanschläge etc. Wir sind begeistert.
Auch wenn Lohnungleichheit Teil des Problems ist, geht Sexismus bei der Arbeit noch weiter: Sexistische Anmache, Belächeln und Geringschätzung der Leistung sind nur einige Beispiele.
Andererseits schaffen es manche vom Patriarchat Betroffenen erst gar nicht zu einer Arbeitsstelle. Weil ihnen die Kinder aufgedrückt werden, welche sie manchmal gar nicht wollten; weil sie keine Papiere haben; weil es sich für sie «mehr lohnt», wenn andere Arbeiten gehen.
Es geht hier also nicht nur um Arbeit, es geht auch um die Scheisse in unseren Heimen, unseren Beziehungen und in unseren Köpfen.
Es liegt noch viel Arbeit vor uns. Wer gemeinsam kämpft, kann gewinnen. Der feministische Streik 2019 hat jedoch gezeigt, dass wir viele sind.
Dies ist erst der Anfang. Organisiert euch und bleibt organisiert.
Die FAU Bern solidarisiert sich ausdrücklich mit den Anliegen des feministischen Streiks 2019

1991 trat eine halbe Million Menschen in den 1. Frauenstreik, um gegen die Untätigkeit von Staat und Gesellschaft zu protestieren. Seither schleicht die Schweiz weiter in Schneckentempo Richtung Gleichstellung. Daher rührt sich erneut Widerstand auf den Strassen: am 14. Juni kommt es erneut zum Streik. Doch seither treiben auch neue Fragen die Bewegung um: Wie werden Migrant*innen, Trans- und andersdefinierte Menschen einbezogen? Und in welchem Verhältnis will die lokal organisierte Bewegung zu den Zentralgewerkschaften und den Parteien stehen? Denn diese agieren bereits mit Blick auf die Wahlen im November...
Die FAU Bern ruft zur Teilnahme und Unterstützung des Streiks auf.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Schon nur in Bern gibt es verschiedene Ortsgruppen und:
- das Frauen*streikkollektiv Bern (www.frauen-streiken.ch)
- die Unterstützunggruppe (Kontakt unter soli(ät)frauenstreiken.ch)
- eine anarchistische Beteiligung in der Lorraine (weitere infos auf www.anarchistisch.ch/anarchistische-beteiligung-am-frauenstreik/).
Diese Liste ist längst nicht abschliessend. Denn generell laufen bereits verschiedene Initiativen in Betrieben oder auch anderen Gruppen. Und wenn es noch nichts in deinem Umfeld gibt: Warum nicht etwas anreissen oder dich mit Frauen* und Anderen kurzschliessen?
Und falls du noch Wissen brauchst:
In der Schwarzen Chatz #57 findest du einen Artikel zum Streik 1991, in der letzten Ausgabe #58 handelt der Frontartikel vom diesjährigen Streik, dessen Schwierigkeiten und Notwendigkeit.

Weder in Frankreich, noch in Spanien war der Kahn der staatlichen saudischen (Kriegs)Handelsgesellschaft Bahri mit neuer tödlicher Fracht beladen worden – auch in Genua weigerten sich nun die Docker*innen „ihre Arbeit“ zu tun. Menschenrechtsorganisationen und Friedensgruppen hatten in allen drei Ländern – zusammen mit Basis-Gewerkschafter*innen – mit Kampagnen, Aktionen und juristischen Einsprüchen die Beladung verhindert. Die politischen Mandatsträger*innen gerieten in Zugzwang – und nahmen Zuflucht zu peinlichen Erklärungen. Herr Macron meinte, Waffen aus Frankreich würden vom saudischen Regime gar nicht oft im Jemen eingesetzt, sondern meist im Land selbst. Was selbst in wenig kritischen Medien die Überlegung hervorrief, ob der feine Herr damit meine, Saudis abschlachten sei okay. Mindestens genau so „gut“ der spanische Außenminister: Die Waffen seien nur für eine Ausstellung in den Vereinigten Arabischen Emiraten gedacht. Neben Exponaten wie abgeschnittenen Köpfen vielleicht? Die Ereignisse der beiden letzten Wochen machen wieder einmal deutlich, wie bedingungslos die europäischen Regierungen ihre liebste Mörderbande unterstützen, selbst um den Preis der Peinlichkeit fürs Personal.
weitere Infos findet ihr auf www.labournet.de

Auch dieses Jahr findet wieder die anarchistische Büchermesse in Bern statt.
Die diesjährige Ausgabe vom 31. Mai bis am 2. Juni dreht sich um das Thema
Produzieren, Verteilen, Essen
Nebst verschiedenen Workshops und Konzerten gibt es auch wieder eine grosse Auswahl an Büchern, Broschüren etc., eine Kinderbetreuung und natürlich Essen
Auch die FAU Bern wird mit einem Stand vor Ort sein.
Komm vorbei, wir freuen uns!
Wo? Gertrud-Woker-Mensa, Gertrud-Woker-Strasse 3, Bern 3012
weitere Infos gibt es auf www.buechermesse.ch

Die politische Verfolgung von Nekane Txapartegi geht weiter
Pressemitteilung des Free Nekane-Bündnisses, 24.05.2019
Spanischer Staat droht mit neuem Auslieferungsantrag
Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Behörden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. Trotzdem blieb es den Schweizer Behörden bisher erspart, zu den Foltervorwürfen Stellung zu nehmen.
Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, war Nekane Txapartegi bei der Bundesanwaltschaft in Bern vorgeladen, um per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Anschuldigungen gegen Nekane Txapartegi basieren erneut auf einem unter Folter erzwungenen Geständnis von 1999; dies war bereits beim Rechtshilfegesuch im Jahr 2016 der Fall. Nekane Txapartegi ging in Begleitung ihrer AnwältInnen und zweihundert solidarischer Menschen zur Bundestaatsanwaltschaft. Sie wies die Schweizer Behörden darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter abgegebenen Geständnisses bezieht. Da der spanische Antrag völkerrechtswidrig und daher nach Schweizer Recht unzulässig ist, lehnte Nekane Txapartegi die Anhörung per Videokonferenz ab. Die spanischen Behörden kündigten an, einen Haftbefehl zu erlassen und die Schweiz mit einem neuen Auslieferungsgesuch zu konfrontieren.
Folter im spanischen Staat, Haft in Zürich
1999 wurde Nekane Txapartegi, damals Stadträtin von Asteasu, durch die Guardia Civil festgenommen und während 5 Tagen schwer gefoltert und vergewaltigt. Nekane Txapartegi wurde unter Folter gezwungen, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Geständnisses verurteilten sie die spanischen Behörden im Jahr 2007 zu 11 Jahren Haft. Nekane Txapartegi flüchtete vor drohender weiterer Folter und Verhaftung. Seit mehreren Jahren lebt sie mit ihrer Tochter in der Schweiz. Im Frühling 2016 wurde sie aufgrund eines Auslieferungsantrages durch den spanischen Staat in Zürich inhaftiert. Mit ihren Anwälten rekurrierte sie gegen die Auslieferung und stellte zugleich einen Asylantrag an die Schweiz. Nach 17 Monaten Haft kam Nekane Txapartegi 2017 frei, da die spanischen Behörden das Auslieferungsbegehren zurückgezogen haben. Dies weil das spanische Gericht die ursprüngliche Haftstrafe reduziert hatte und die Haftstrafe deshalb verjährt war.
Bundesgericht: Folter ist «glaubhaft»
Aufgrund der Reduktion der Haftstrafe musste die Schweiz letztlich keine Stellung zum Foltervorwurf beziehen. Die beiden obersten Gerichte der Schweiz sprachen jedoch eine unmissverständliche Ermahnung zum Thema Folter aus. So stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe am 31. Oktober 2017 als «glaubhaft» ein. Und auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil anlässlich der Asylbeschwerde von Nekane Txapartegi am 27. November 2017 zum Schluss, dass ihre Verletzungen in Haft stetig zunahmen und es «angesichts der damaligen Umstände durchaus möglich ist, dass die Beschwerdeführerin während ihres Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gefängnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.»
Bundesverwaltungsgericht rügt SEM
Damit rügte das Bundesverwaltungsgericht den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), wies das Asylgesuch jedoch nicht an dieses zurück, womit eine Neubeurteilung ausblieb. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass das spanische Gericht die verhängte Haftstrafe offiziell für verjährt erklärt habe und die Betroffene daher keine Verfolgung mehr zu befürchten habe. Diese Einschätzung wird durch die erneute politische Verfolgung jetzt aber in Frage gestellt.
Mai 2019: UNO bestätigt Folter erneut
Sollte der spanische Staat nun tatsächlich einen erneuten Auslieferungsantrag stellen, hätte die Schweiz einige Schwierigkeiten, diesem stattzugeben. Stattdessen wäre die Schweiz gezwungen, die Foltervorwürfe genau zu untersuchen. Denn erst im vergangenen Jahr – am 14. Februar 2018 – hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den spanischen Staat wegen schwerer Misshandlung in Haft in zwei Fällen verurteilt. Zuvor war der spanische Staat in Strassburg schon acht Mal wegen nicht oder ungenügender Untersuchungen von Foltervorwürfen verurteilt worden. Und am 20. Mai 2019 – zwei Tage vor der erneuten Einvernahme Nekane Txapartegis – bestätigte der Menschenrechtsausschuss der UNO die Folter eines Verhafteten im Jahr 2007. Im gleichen Jahr also, in dem Nekane Txapartegi geflüchtet ist. Die erneute politische Verfolgung ist retraumatisierend. Die Schweiz ist aufgefordert, das absolute Folterverbot zu respektieren und der Überlebenden von sexualisierter Folter angemessenen Schutz zu bieten.
Free Nekane-Bündnis, 24.05.2019